Gewässerordnung für den Goldaxer See in Bayreuth und Prebitz
1. Fischfang ist mit zwei Handangeln erlaubt. Die Angeln müssen ständig beaufsichtigt werden.
Fischbeschränkungen: pro Angeltag drei Friedfische und ein Raubfisch. Für Jahreskarteninhaber wird die
Jahresmenge auf 20 Karpfen, 20 Schleien und 10 Raubfische begrenzt. Alle anderen Fische unterliegen keiner
Jahresbegrenzung! Ist die Tages- oder Jahreshöchstfangmenge einer Fischart erreicht, hat der
Erlaubnisschein-Inhaber durch entsprechende Wahl des Köders, des Angelplatzes oder durch eine
entsprechende Angelmethode dafür Sorge zu tragen, dass kein Fisch dieser Art mehr gefangen wird; notfalls
hat er das Angeln einzustellen.
2. Das Angeln darf nur vom Ufer aus erfolgen. Flurschäden sind zu vermeiden (für diese haftet der Angler
selbst). Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Haftpflichtrisiko.
3. Inhabern mit gültigem Jugendfischereischein, die das 10. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet
haben, ist das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines staatlichen Fischereischeines erlaubt.
4. Nachtfischen ist erlaubt. Zelte sind ebenfalls erlaubt, jedoch ohne Boden. Das Grillen an der
ausgeschriebenen Grillstation ist erlaubt (bitte sämtlichen Unrat und Müll vorbildlich mitnehmen). Offenes
Feuer ist nicht erlaubt!
5. Alle ausgegebenen Fangscheine sind in jedem Fall, auch wenn kein Fisch gefangen wurde, bei der
Ausgabestelle abzugeben. Dabei erfolgt die Rückzahlung des Pfandes.
6. Für die bei uns vorkommenden Hauptfischarten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten. Für
Hecht und Zander gilt ein Schonmaß von 60 cm! Die Schonzeit für Hecht und Zander dauert vom 01.02. bis
zum 30.04. Die Schonmaße und das ausgeschilderte Schongebiet sind unbedingt einzuhalten! Für übrige
Fischarten gelten ebenfalls die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten. Jeder Angler ist verpflichtet, seinen
Fang unter Angabe von Anzahl der gefangenen Fische, Fischarten, Größe in cm und Datum sofort in den
Erlaubnisschein einzutragen. Während der Schonzeit oder untermäßig gefangene Tiere sind unverzüglich mit
der erforderlichen Sorgfalt zurückzusetzen. Sofern diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensfähig
erscheinen, sind diese zu töten und in die Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall
im Fisch zu belassen. Bei untermäßigten Zandern ist der Haken (kein Kunstköder), nach Möglichkeit noch im
Wasser abzuschneiden.
7. Um das Fischfangverbot nach §14 AVBayFIG (Fangverbot auf eingesetzte Fischarten von zwei Wochen)
einzuhalten, gilt nach Besatzmaßnahmen mit fangfähigen Fischen eine Gewässersperre von vier Wochen. Die
Gewässersperre wird durch Anbringen von Hinweisschildern bekannt gegeben oder kann auch gerne unter
0170 / 580 37 00 erfragt werden.
8. Verboten ist das Eisangeln, das Benutzen anderer Fanggeräte als die Handangel, Angeln mit Futtersack, das
Einsetzen von Reußen und Senken, offenes Feuer, das Angeln vom Boot aus (das Befahren des Prebitzer See´s
mit einem Boot ist generell untersagt!) sowie das Angeln mit lebenden Köderfischen. Aus
seuchenhygienischen Gründen dürfen nur aus dem See stammende Köderfische Verwendung finden.
Anfüttern verboten!
9. Das Angelrevier und die unmittelbare Umgebung stehen unter Naturschutz und sind sauber zu halten.
Unrat und Müll ist mitzunehmen. Ganzjährig verboten ist das Befahren der gesamten Uferanlage. Der Verkauf
gefangener Fische und das Hältern von Fischen, die nicht mitgenommen werden, ist untersagt.
10. Den Aufforderungen des Gewässerwartes ist im Rahmen seiner Dienstausübung unbedingt Folge zu
leisten. Er ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
11. Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen haben den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines ohne
Rückvergütung der Gebühren sowie eine polizeiliche Anzeige zur folge. Den Anweisungen der
Fischereiaufseher und des Gewässerwartes ist Folge zu leisten.
12. Beim Hältern von Fischen sind tierschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Drahtsetzkescher ist
strengstens verboten.
Anglererlaubnis gilt für Raubfische (Hechte, Barsche, Zander) und Friedfische (Karpfen, Schleien).
Der Fischfang ist mit zwei Handangeln erlaubt. Die Angeln müssen ständig beaufsichtigt werden.
Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln aus dem Wasser genommen werden.
Fischbeschränkung: Pro Angeltag dürfen drei Friedfische und ein Raubfisch mitgenommen werden.